AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Greim & Brugger GmbH
Werderstr. 30
D-79713 Bad Säckingen


1.Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenfür sämtliche Verträge, Leistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungenzwischen der Greim & Brugger GmbH, Werderstr. 30, D-79713 Bad Säckingen,nachfolgend „Auftragnehmer“, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend„Auftraggeber“.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmernim Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüberVerbrauchern. 

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGBabweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, essei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder in Textformzugestimmt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote,Projektbeschreibungen, Leistungsbeschreibungen und Auftragsbestätigungen gehendiesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.

1.5 Diese AGB gelten auch für künftigeGeschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass auf sie erneuthingewiesen werden muss.

2.Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
Produktvisualisierung, 3D-Renderings, 3D-Animationen und sonstige visuelle Inhalte,
Webdesign,
Webentwicklung,
Design- und Marketingleistungen, s
owie damit zusammenhängende Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sichausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, derProjektabstimmung und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen in Textform.

2.3 Angaben zu Leistungen, Terminen, technischenSpezifikationen, Umsetzungswegen oder Ergebnissen sind nur verbindlich, soweitsie ausdrücklich vereinbart wurden.

2.4 Nicht geschuldet sind insbesondere, sofernnicht ausdrücklich vereinbart:
Rechtsberatung,
Erstellung oder Prüfung rechtlicher Texte, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB oder Cookie-Hinweise,
rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte,
Produktdesign für Produktions- oder Fertigungszwecke,
Hosting-, Domain-, Server- oder Providerleistungen.

2.5 Unterstützt der Auftragnehmer denAuftraggeber lediglich bei der Auswahl, Einrichtung, Migration oderKoordination von Hosting-, Domain- oder Drittanbieterlösungen, bleibt derjeweilige Vertragspartner des Drittanbieters ausschließlich der Auftraggeber,sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3.Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sindfreibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebotsdes Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande, insbesondere durch:
schriftliche oder in Textform erklärte Beauftragung,
Freigabe eines Angebots,
Beauftragung per E-Mail,
oder konkludent durch Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen.

3.3 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungendes ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle fürdie Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte undFreigaben rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form bereitzustellen.

4.2 Hierzu gehören je nach Projekt insbesondere: Briefings, technische Anforderungen, CAD-Daten, Maße, Materialangaben, Produktinformationen, Texte, Bilder, Schriftarten, Logos, Corporate-Design-Vorgaben, Zugangsdaten, Ansprechpartner, sonstige projektbezogene Informationen.

4.3 Der Auftraggeber benennt auf Wunsch desAuftragnehmers einen festen Ansprechpartner, der für Entscheidungen undFreigaben zuständig ist.

4.4 Der Auftraggeber versichert, dass die von ihmbereitgestellten Inhalte, Daten, Unterlagen und Materialien frei von RechtenDritter sind oder von ihm rechtmäßig verwendet werden dürfen. Der Auftraggeberstellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzungdieser Pflicht beruhen, soweit der Auftraggeber die Pflichtverletzung zuvertreten hat.

4.5 Verzögerungen, Mehraufwände oderQualitätsbeeinträchtigungen, die auf verspäteter, unvollständiger, fehlerhafteroder widersprüchlicher Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zuLasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich in angemessenemUmfang.

4.6 Kommt der Auftraggeber seinenMitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist der Auftragnehmerberechtigt, Leistungen zu verschieben, das Projekt zu pausieren und bereitserbrachte Leistungen abzurechnen. 

5. Termine und Fristen

5.1 Liefer- und Fertigstellungstermine sind nurverbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Sämtliche Fristen stehen unter dem Vorbehaltrechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers.

5.3 Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, dieder Auftraggeber zu vertreten hat, verschieben sich vereinbarte Fristen undTermine entsprechend zuzüglich eines angemessenen organisatorischen Vorlaufs.

6. Vergütung,Anzahlung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligenAngebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist derAuftragnehmer berechtigt, vor Projektbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 %der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Bei kleineren Projekten kann hiervonim Einzelfall abgewichen werden.

6.3 Rechnungen sind, sofern nicht andersvereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zurZahlung fällig.

6.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt,Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder nachProjektfortschritt zu stellen, sofern dies vereinbart ist oder demtatsächlichen Leistungsstand entspricht.

6.5 Zusatzleistungen, Änderungswünsche,Mehraufwände sowie Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangswerden gesondert vergütet.

6.6 Reise-, Fahrt-, Übernachtungs-,Verpflegungs-, Fremd-, Produktions-, Lizenz-, Drittanbieter- und sonstigeAuslagen werden gesondert berechnet, soweit sie für die Leistungserbringungerforderlich sind und nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. FürKundentermine, Projektbesprechungen, Abnahmen, Workshops, Shootings odersonstige Termine vor Ort kann der Auftragnehmer Fahrtkosten pauschal oder nachtatsächlichem Aufwand abrechnen. Sofern nicht anders vereinbart, werden Fahrtenmit 0,40 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Kosten für Bahn, Flug,Taxi, ÖPNV, Parkgebühren, Maut, Übernachtung und sonstige notwendigeReisekosten werden gegen Nachweis weiterberechnet. Verpflegungsmehraufwand kannnach den jeweils steuerlich zulässigen Pauschalen angesetzt werden. Reisezeitenkönnen, sofern vereinbart, gesondert vergütet werden.

6.7 Im Falle des Zahlungsverzugs ist derAuftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleichoffener Forderungen auszusetzen. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern sieht das Gesetz insbesondereVerzugszinsen und unter Voraussetzungen eine Pauschale von 40 Euro vor. 

7.Änderungswünsche und Zusatzleistungen

7.1 Änderungs- und Erweiterungswünsche desAuftraggebers nach Vertragsschluss, die den ursprünglich vereinbartenLeistungsumfang überschreiten, gelten als Zusatzleistungen.

7.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber übervoraussichtliche Mehrkosten oder Auswirkungen auf Termine nach Möglichkeit vorAusführung informieren.

7.3 Zusatzleistungen dürfen nach Aufwand oder aufGrundlage eines ergänzenden Angebots abgerechnet werden.

7.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet,Änderungswünsche umzusetzen, soweit diese unzumutbar sind, den Projektablaufwesentlich beeinträchtigen oder technisch bzw. wirtschaftlich nicht sinnvollerscheinen.

8. Abnahme

8.1 Soweit die Leistungen werkvertraglichenCharakter haben, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

8.2 Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber dieFertigstellung einer Leistung in Textform anzeigen und ihn zur Abnahmeauffordern.

8.3 Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalbvon 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung zu prüfen undentweder abzunehmen oder bestehende wesentliche Mängel in Textform hinreichendkonkret mitzuteilen.

8.4 Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eineAbnahme noch eine begründete Mängelanzeige in Textform, gilt die Leistung alsabgenommen, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Aufforderung zurAbnahme auf diese Folge hingewiesen hat. Die Abnahmefiktion knüpft gesetzlichan eine angemessene Fristsetzung und das Ausbleiben einer Mangelbenennungan. 

8.5 Eine Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wennder Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt, veröffentlicht, live schaltet,weiterverarbeitet oder in sonstiger Weise als im Wesentlichen vertragsgemäßverwendet.

8.6 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zurVerweigerung der Abnahme.

9.Nutzungsrechte

9.1 Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher ausdem jeweiligen Auftrag geschuldeten Vergütungen verbleiben sämtlicheNutzungsrechte beim Auftragnehmer.

9.2 Nach vollständiger Zahlung erhält derAuftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, zeitlich undräumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich geschuldeten undbezahlten Endergebnissen für den vereinbarten Zweck. Das Urheberrecht selbstist nicht übertragbar; eingeräumt werden können Nutzungsrechte. Das Gesetzunterscheidet dabei insbesondere einfache und ausschließliche Nutzungsrechte. 

9.3 Eine Weiterveräußerung der erstelltenLeistungen als eigene entgeltliche Leistung oder isolierte Vermarktung anDritte ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.

9.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, dieEndergebnisse im üblichen geschäftlichen Rahmen zu nutzen, zu vervielfältigenund zu bearbeiten, soweit sich aus Angebot oder Projektzweck nichts anderesergibt.

9.5 Nicht übertragene oder nicht vergüteteEntwürfe, Konzepte, Varianten, Zwischenstände, Arbeitsdateien, Projektdateien,Rohdaten, Quellcodes, offenen Dateien, Setups, internen Strukturen undsonstigen Herstellungsgrundlagen verbleiben beim Auftragnehmer und sind nurgeschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9.6 Soweit offene Dateien, Quellcodes oderProjektdateien herausgegeben werden sollen, bedarf dies einer gesondertenVereinbarung und gesonderten Vergütung.

9.7 Nicht ausgewählte, nicht freigegebene odernicht vollständig bezahlte Entwürfe und Konzepte dürfen vom Auftraggeber nichtgenutzt werden.

10.Referenznutzung und Urheberbenennung

10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt,abgeschlossene Projekte und die im Rahmen des Auftrags erstellten Leistungenals Referenz für Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf der eigenenWebsite, in Präsentationen, auf Social-Media-Kanälen und in Portfolios, sofernder Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht und keine gesonderteVertraulichkeitsvereinbarung oder NDA entgegensteht.

10.2 Der Auftragnehmer darf in diesemZusammenhang den Namen und das Logo des Auftraggebers in angemessenem Umfangverwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebersentgegenstehen.

10.3 Unfertige oder nicht veröffentlichteZwischenstände werden nur mit gesonderter Zustimmung des Auftraggebersveröffentlicht.

10.4 Der Auftragnehmer darf, soweitbranchenüblich und zumutbar, als Urheber bzw. ausführender Dienstleistergenannt werden.

11.Gewährleistung und Mängel

11.1 Für Mängel gelten die gesetzlichenVorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.

11.2 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglichnach Entdeckung in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben.

11.3 Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt,nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

11.4 Kein Mangel liegt insbesondere vor bei: bloßen Geschmacks- oder Stilfragen, subjektiven Designvorstellungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, unerheblichen Abweichungen, Beeinträchtigungen durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, Inkompatibilitäten oder Störungen, die auf Drittanbieter, Plugins, Themes, Browser-Updates, externe Systeme, Hostingumgebungen oder sonstige nicht vom Auftragnehmer beherrschbare Umstände zurückzuführen sind.

11.5 Macht der Auftraggeber oder ein Dritter ohneZustimmung des Auftragnehmers Änderungen an der Leistung, entfällt dieGewährleistung für daraus resultierende Mängel.

11.6 Soweit nach Livegang oder Übergabe kleinereKorrekturen oder Nacharbeiten unentgeltlich vorgenommen werden, erfolgt diesfreiwillig und ohne Begründung einer dauerhaften Wartungs-, Support- oderPflegepflicht.

12. Haftung

12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt beiVorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oderGesundheit.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzungwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen,vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung desAuftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für: vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Daten oder Materialien, rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, Werbeaussagen oder     geschäftlichen Maßnahmen des Auftraggebers, Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle bei Hosting-, Domain-,     Server-, Cloud-, Plugin-, Theme-, API-, Software- oder sonstigen     Drittanbieterdiensten, Datenverluste, sofern kein gesondert vereinbartes Backup-, Wartungs-     oder Sicherheitskonzept Vertragsbestandteil ist, Schäden infolge eigenmächtiger Änderungen des Auftraggebers oder     Dritter.

12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungengelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter undErfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

12.6 Soweit die Haftung nach zwingendem Recht,insbesondere nach Produkthaftungsrecht, nicht ausgeschlossen oder beschränktwerden kann, bleibt sie unberührt. Haftungsbegrenzungen in AGB unterliegen auchim unternehmerischen Verkehr rechtlichen Grenzen. 

13.Drittanbieter, Fremdleistungen und externe Tools

13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zurLeistungserbringung Drittanbieter, Software, Tools, Plugins, Themes,Schriftarten, APIs, Stockmaterial, KI-Tools oder sonstige Fremdleistungeneinzusetzen, soweit dies für die Durchführung des Projekts geeignet undbranchenüblich ist.

13.2 Lizenz-, Nutzungs-, Abonnement- und sonstigelaufende Kosten externer Anbieter trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderesvereinbart ist.

13.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber überabsehbare laufende Drittanbieter-Kosten nach Möglichkeit vorab informieren.

13.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährdafür, dass Leistungen oder Systeme von Drittanbietern dauerhaft verfügbar,unverändert, fehlerfrei oder mit sämtlichen Systemen des Auftraggeberskompatibel bleiben.

14. BesondereBestimmungen für 3D-Visualisierung, Renderings und Animationen

14.1 Vertragsgegenstand sind die im Angebotkonkret bezeichneten visuellen Leistungen, insbesondere Produktbilder,Renderings, Animationen, Videos oder sonstige Visualisierungen.

14.2 Geliefert werden die vereinbartenEndformate, insbesondere JPG, PNG, Videoformate oder sonstige ausdrücklichvereinbarte Exportformate.

14.3 Offene Dateien, Rohdateien, Szenendateien,Projektdateien, Bearbeitungsdateien oder sonstige Herstellungsgrundlagen sindnicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

14.4 Sofern im Angebot nichts anderes geregeltist, ist eine Revision im vereinbarten Preis enthalten. WeitereÄnderungen, Korrekturschleifen oder Umgestaltungen sind gesondert zu vergüten.

14.5 Änderungen, die auf nachträglichenÄnderungswünschen, unvollständigen Briefings, fehlerhaften Daten odergeänderten Vorgaben des Auftraggebers beruhen, gelten als Zusatzleistungen.

14.6 Der Auftragnehmer schuldet keinephysikalisch, farblich oder materialtechnisch absolut identische Darstellung.Geringfügige Abweichungen, insbesondere infolge Bildschirmdarstellung, Druck,Kompression, Lichtsituation, Renderingtechnik oder Dateiausgabe, stellen keinenMangel dar.

14.7 Visualisierungen dienen ausschließlich dervertraglich vereinbarten Präsentations- und Kommunikationszwecke. Eine Eignungfür Produktions-, Konstruktions- oder Fertigungszwecke ist nur geschuldet, wenndies ausdrücklich vereinbart wurde.

15. BesondereBestimmungen für Webdesign und Webentwicklung

15.1 Der konkrete Umfang von Webdesign- undWebentwicklungsleistungen ergibt sich aus Angebot und Leistungsbeschreibung.Der Auftragnehmer kann Leistungen je nach Projekt insbesondere mit WordPress,Shopify, Webflow, Headless-Systemen, individuellen Lösungen oder sonstigengeeigneten Technologien umsetzen.

15.2 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichenInhalte rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Produktdaten,rechtliche Inhalte, Übersetzungen, Markenunterlagen und sonstige Informationen.

15.3 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart,schuldet der Auftragnehmer keine Erstellung oder rechtliche Prüfung vonImpressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner-Konfiguration,Einwilligungsmanagement oder sonstigen Rechtstexten bzw. Compliance-Maßnahmen.

15.4 Der Auftragnehmer schuldet kein Hosting undkeine dauerhafte technische Betriebsverantwortung für Websites, Shops odersonstige Systeme, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

15.5 Unterstützungsleistungen nach Livegang,insbesondere Wartung, Updates, Pflege, Fehlerbehebung, Inhaltsanpassungen oderSupport, erfolgen nur bei gesonderter Beauftragung und werden nach Aufwandvergütet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

15.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftungfür Funktionsstörungen, Sicherheitslücken, Inkompatibilitäten oder Ausfälle,die durch Hostinganbieter, Fremdsysteme, Plugins, Themes, Browser, APIs,Updates Dritter oder Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstehen.

15.7 Soweit Zugangsdaten, Konten, Lizenzen,Domains, Hostingpakete oder Drittanbieterdienste auf den Namen desAuftraggebers geführt werden oder geführt werden sollen, ist der Auftraggeberselbst für deren Vertragsbeziehung, Verwaltung, Zahlung und rechtlicheZulässigkeit verantwortlich.

16.Vertraulichkeit und NDA

16.1 Eine allgemeineVertraulichkeitsverpflichtung besteht nur, soweit sie individuell vereinbartwurde oder sich aus der Natur der Informationen eindeutig ergibt.

16.2 Wünscht der Auftraggeber eine weitergehendeGeheimhaltungsverpflichtung, kann diese in Form einer gesondertenVertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarung vereinbart werden.

16.3 Der Abschluss einer gesonderten NDA kann alszusätzliche vergütungspflichtige Nebenleistung vereinbart werden, sofernhierfür zusätzlicher Abstimmungs-, Prüfungs- oder Dokumentationsaufwandentsteht.

17.Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

17.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenenoder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

17.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtsist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselbenVertragsverhältnis beruht.

18. Rechtswahlund Gerichtsstand

18.1 Es gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristischePerson des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, istausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhangmit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlichzulässig. Gerichtsstandsvereinbarungen sind im unternehmerischen Verkehr unterden Voraussetzungen des § 38 ZPO möglich. 

19.Schlussbestimmungen

19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertragssowie dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich einestrengere Form vorgeschrieben ist.

19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit derübrigen Bestimmungen unberührt. Das Gesetz sieht vor, dass bei Unwirksamkeiteinzelner AGB-Klauseln der Vertrag im Übrigen grundsätzlich fortbesteht. 

Stand: April 2026